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Rechtskraft von Planerlassen

24. November 2011
Das kantonale Baudepartement hat verschiedene Planerlasse oberbehördliche genehmigt. Diese sind damit rechtskräftig und werden ab sofort vollzogen.
Überbauungsplan und Teilzonenplan Blumenstrasse

Der Überbauungsplan und der Teilzonenplan Blumenstrasse lagen vom 29. März bis 28. April 2011 öffentlich auf. Der Teilzonenplan unterstand anschliessend vom 17. August bis 26. September 2011 dem fakultativen Referendum.

Die oberbehördliche Genehmigung durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation AREG datiert vom 16. November 2011.

Gestaltungsplan Villa Rietberg und Teilstrassenplan Erschliessung Rietberg

Die öffentliche Auflage für den Gestaltungsplan Villa Rietberg und den Teilstrassenplan Erschliessung Rietberg liegt etwas länger zurück. Sie fand vom 15. Dezember 2010 bis 14. Januar 2011 statt. Bevor das kantonale Baudepartement die beiden Pläne mit Verfügungen vom 28. Oktober und 9. November 2011 bewilligen konnte, waren verschiedene Einspracheverhandlungen zu führen. Es ist gelungen, für alle Einsprachen eine gütliche Einigung zu finden.

Mit der oberbehördlichen Genehmigung sind die Pläne rechtskräftig.

Gestaltungsplan Villa Rietberg
Gestaltungsplan Villa Rietberg

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