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Aufbau eines internen Kontrollsystems IKS für die Gemeinde

27. Dezember 2011
Das neue Gemeindegesetz verpflichtet die Gemeinden, bis 31. Dezember 2012 ein der Grösse des Finanzhaushaltes angepasstes internes Kontrollsystem aufzubauen. Der Gemeinderat hat den Aufbau des IKS in die Wege geleitet.
Das IKS dient insbesondere der zweckmässigen Verwendung der Mittel und der Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten bei der Haushaltführung.

Kanton und Gemeinden verwalten öffentliches Vermögen. Für beide Staatsebenen gilt der Grundsatz, dass sie ihre Leistungen wirtschaftlich, wirksam und sparsam erbringen. Das IKS kann diesen Grundsatz zwar nicht garantieren, durch gezielte Massnahmen aber dazu beitragen, finanzielle Risiken zu minimieren oder im besten Fall sogar zu beseitigen. Im Weiteren unterstützt ein angemessenes und tatsächlich gelebtes IKS die Behörden beim Erreichen ihrer Ziele.

Der Gemeinderat hat davon Kenntnis genommen, dass gemäss Gesetz bis Ende 2012 ein IKS aufzubauen ist. Er bestimmte in einem ersten Schritt Gemeinderatsschreiber Richard Falk als IKS-Beauftragten. Dieser wird dem Gemeinderat als nächsten Schritt das Grundlagenkonzept und den Projektauftrag zur Genehmigung unterbreiten.

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