Gemeinde kauft Miteigentumsanteil an Tiefgarage
Auch die neue Zentrumsüberbauung auf den Grundstücken rund um die Schäfli-Liegenschaft wird zu einer Belebung des Dorfzentrums beitragen, einerseits durch das geplante Restaurant und die zusätzlichen Laden- und Gewerbeflächen, andererseits aber auch durch den neuen, öffentlichen Dorfplatz. Die anstehende Neugestaltung der Hauptstrasse wird überdies eine Aufwertung bewirken.
Unterirdischer Ersatz für abgehende Parkplätze
In der Vergangenheit sind im Dorfzentrum einige öffentliche Parkplätze verschwunden. Als Folge des neuen Strassenprojektes werden weitere Parkfelder weichen müssen. Der Gemeinderat strebt an, den Ersatz unterirdisch zu schaffen. Die neue Zentrumsüberbauung, die für die eigenen Bedürfnisse ohnehin auf eine Tiefgarage angewiesen ist, bietet diese Möglichkeit.
Die Investorin, die Fortimo Invest AG, ist bereit, zusätzliche Tiefgaragenplätze zu bauen und der Gemeinde zu verkaufen. In einer zweistöckigen Tiefgarage können 44 Plätze für die Öffentlichkeit bereitgestellt werden. Für die Tiefgarage wird Miteigentum begründet. Die Gemeinde kann in der Folge ein Miteigentumsgrundstück, welches 44 Plätze umfasst, erwerben. Der Kaufpreis ist auf Fr. 31‘000.– pro Platz oder gesamthaft Fr. 1‘364‘000.– vereinbart.
Die Fortimo Invest AG braucht möglichst schnell Klarheit, ob sie mit den 44 zusätzlichen Tiefgaragenplätzen planen kann. Die Zuständigkeit für einen Grundstückskauf über 1 Mio. Franken liegt bei der Bürgerschaft. Gemäss Artikel 30 lit. c der Gemeindeordnung ist bis 2 Mio. Franken das fakultative Referendum durchzuführen. Die Referendumsfrist läuft vom 25. Mai bis 4. Juli 2012.
Kein obligatorisches Referendum
Der Gemeinderat hat für dieses Geschäft ursprünglich eine Urnenabstimmung angekündigt. Er ging dabei einerseits davon aus, dass der öffentliche Teil der Tiefgarage mehr als 44 Plätze umfassen wird. Andererseits stand damals auch zur Diskussion, dass die Gemeinde für ihren Anteil als Investorin auftritt. Mit der nun angestrebten Lösung ist die Gemeinde einzig Käuferin eines Grundstücks.
Der Miteigentumsanteil wird ins Finanzvermögen der Gemeinde übergehen. Die Finanzierung des Kaufpreises soll über die Bewirtschaftung der öffentlichen Parkplätze erfolgen. Da Finanzvermögen nicht zwingend unter den Marktwert abgeschrieben werden muss, geht der Gemeinderat von einer vollständigen Selbstfinanzierung aus.