Grundsatzentscheide für die Bewirtschaftung der Parkplätze im Dorfzentrum
Auf Antrag der Bau- und Verkehrskommission traf der Gemeinderat verschiedene Grundsatzentscheide:
Auf den mit Parkuhren bewirtschafteten Parkfeldern soll grundsätzlich keine Beschränkung der maximalen Parkdauer gelten. Wo Dauerparkieren unerwünscht ist, wird der Tarif so gestaltet, dass das lange Abstellen von Fahrzeugen nicht attraktiv ist (erhöhter Tarif ab beispielsweise 3 Stunden). Nach wie vor soll die erste halbe Stunde generell gebührenfrei sein.
Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen gilt die Gebührenpflicht nicht. Einzig für die neue Tiefgarage in der Zentrumsüberbauung ist eine durchgehende Bewirtschaftung vorgesehen.
Das bewirtschaftete Gebiet wird in verschiedene Zonen aufgeteilt. Grundsätzlich können für die einzelnen Zonen Dauerkarten gekauft werden. Davon ausgenommen sind die Parkplätze im unmittelbaren Zentrum (Hauptstrasse, Ulrich-Rösch-Strasse, Poststrasse, Dammweg) sowie die neu auf der Blumenstrasse zu markierenden Parkfelder.
Um Ausweichverkehr zu vermeiden, ist für die Quartiere Löwenstrasse, Dufourstrasse, Unterstrasse, Weierstrasse, Eschenstrasse sowie für die Neumühlestrasse blaue Zone geplant. Für die blaue Zone werden Anwohnerkarten abgegeben (Ausnahme: Neumühlestrasse) - ob gratis oder zu einem vergünstigten Preis ist noch nicht festgelegt.
Im Quellenquartier und an der Tellstrasse werden die Parkfelder weiss eingezeichnet.
Gestützt auf vorstehende Grundsatzentscheide wird die Bau- und Verkehrskommission die Planung weiter vorantreiben, damit der Bürgerversammlung 2013 der Kredit für die notwendige Infrastruktur, d. h. insbesondere die Parkuhren, unterbreitet werden kann.