Öffentliche Planauflage
Kantonsstrasse Nr. 1, Goldach: Umbau Knoten Bruggmühle – B06.1.001.235
Von der Regierung beschlossen am 18. September 2012
Auflageort: Gemeinde Goldach, Bauverwaltung
Auflagefrist: 3. Oktober bis 2. November 2012
Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist bei der Regierung des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).
St.Gallen, 25. September 2012
Der Kantonsingenieur