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Öffentliche Planauflage

3. Oktober 2012
Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:

Kantonsstrasse Nr. 1, Goldach: Umbau Knoten Bruggmühle – B06.1.001.235

Von der Regierung beschlossen am 18. September 2012
Auflageort: Gemeinde Goldach, Bauverwaltung
Auflagefrist: 3. Oktober bis 2. November 2012

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist bei der Regierung des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

St.Gallen, 25. September 2012

Der Kantonsingenieur

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