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Frohheimweg: weitere Hürden genommen

11. Januar 2013
Der Kanton sichert der Gemeinde einen Beitrag von Fr. 305'500.00 an den Frohheimweg zu. Die Auflagefrist für das Projekt und den Teilstrassenplan ist unbenutzt abgelaufen.
Der Frohheimweg wird in naher Zukunft die Sulzstrasse mit dem Bahnweg verbinden und damit eine wichtige Lücke im Rad- und Fusswegnetz der Gemeinde schliessen.

Der Kanton unterstützt solche Projekte in der Regel mit einem Beitrag, und zwar in der Höhe von 65 % der anrechenbaren Kosten. Das Goldacher Projekt erfüllt die Subventionsanforderungen. Von den Gesamtkosten von Fr. 470'000.00 übernimmt der Kanton Fr. 305'500.00. Der Gemeinde verbleiben damit Fr. 165'000.00. Diesen Kredit haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger bereits an der Bürgerversammlung 2012 erteilt.

Für das Strassenprojekt und den Teilstrassenplan fand das Planverfahren nach Strassengesetz statt. Während der Auflagefrist vom 23. November bis 23. Dezember 2012 sind keine Einsprachen eingegangen. Der Teilstrassenplan liegt derzeit beim kantonalen Tiefbauamt zur oberbehördlichen Genehmigung. Diese dürfte demnächst eintreffen.

Die Verhandlungen mit den betroffenen Grundeigentümer stehen kurz vor dem Abschluss. Sobald alle Verträge unterzeichnet sind, kann der Bau des Frohheimweges beginnen.

Der Frohheimweg zweigt von der Sulzstrasse ab.
Der Frohheimweg verbindet den Fuss- und Radweg Sulzstrasse mit dem Bahnweg.

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