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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

7. März 2013
Das Kreisgericht Rorschach hat am 21. August 2012 das nachfolgende gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

„Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 145, Langrütistrassse 3, Goldach, unter Androhung einer Busse bis CHF 500.00 verboten.
Berechtigt sind Besucher der Scheuermann AG während den Öffnungszeiten auf den zugeteilten Parkfeldern.“

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 4. März 2013

Kreisgericht Rorschach

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