Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)
Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:
„Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 2206, Mühlegutstrasse 8 - 18, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten. Berech¬tigt sind Eigentümer, Mieter und Besucher der Mühlegut¬strasse 8 – 18 auf den zugeteilten Parkfeldern.“
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.
Rorschach, 12. März 2013
Kreisgericht Rorschach