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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

15. März 2013
Das Kreisgericht Rorschach hat am 5. November 2012 das nachfolgende gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

„Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 2206, Mühlegutstrasse 8 - 18, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten. Berech¬tigt sind Eigentümer, Mieter und Besucher der Mühlegut¬strasse 8 – 18 auf den zugeteilten Parkfeldern.“

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 12. März 2013

Kreisgericht Rorschach

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