Verkehrsanordnung
Frohheimweg (Verbindungsweg zwischen Sulzstrasse und Bahnweg)
- bei der Einmündung in den Frohheimweg von der Sulzstrasse her, auf der rechten Wegseite:
- vor der Rechtskurve auf Höhe des Gebäudes Assek. Nr. 2589 Fahrtrichtung Bahnweg auf der rechten Wegseite:
- bei der nordwestlichen Ecke des Gebäudes Assek. Nr. 2589 Fahrtrichtung Sulzstrasse auf der linken Wegseite:
- Vor der Linkskurve nach dem Gebäude Assek. Nr. 2589 Fahrtrichtung Bahnweg auf der rechten Wegseite:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und 47 VRP (sGS 951.1) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Goldach, 9. April 2013
Der Gemeinderat