Liegenschaftskauf rechtskräftig
Das Geschäft unterstand gemäss Anhang zur Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Auflage erfolgte während der Zeit vom 22. März bis 1. Mai 2013. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.
Die Gemeinde kann die Liegenschaft Hauptstrasse 1 damit vertragsgemäss per 1. Juli 2013 übernehmen.