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Liegenschaftskauf rechtskräftig

16. Mai 2013
Die Referendumsfrist für den Kauf von Grundstück Nr. 331, Hauptstrasse 1, ist am 1. Mai 2013 unbenutzt abgelaufen. Das Geschäft ist damit rechtskräftig.
Am 19. März 2013 genehmigte der Gemeinderat den Kaufvertrag mit Johann und Silvia Ziegler über Grundstück Nr. 331, Hauptstrasse 1, mit einem Kaufpreis von Fr. 1‘190‘000.00.

Das Geschäft unterstand gemäss Anhang zur Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Auflage erfolgte während der Zeit vom 22. März bis 1. Mai 2013. Die Referendumsfrist ist unbenutzt abgelaufen.

Die Gemeinde kann die Liegenschaft Hauptstrasse 1 damit vertragsgemäss per 1. Juli 2013 übernehmen.

Liegenschaft Hauptstrasse 1
Die Referendumsfrist für den Kauf von Grundstück Nr. 331 ist unbenutzt abgelaufen.

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