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Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)

4. Juni 2013
Das Kreisgericht Rorschach hat am 16. Januar 2013 das nachfolgende gerichtliche Verbot erlassen:

Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:

„Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf den Grundstücken Nr. 735, Breitenweg, und Nr. 985, Ulrich-Rösch-Strasse 5, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten.

Berechtigt sind Kunden der Migros während Geschäftsöffnungszeiten auf den markierten Parkfeldern sowie Besitzer einer entsprechenden Parkkarte.“

Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.

Rorschach, 29. Mai 2013

Kreisgericht Rorschach

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