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Verkehrsanordnung

15. Juli 2013
Das Polizeikommando verfügt in Anwendung von Art. 3 SVG (SR 741.01), Art. 107 SSV (SR 741.21) sowie Art. 19 Abs. 1 EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Verkehrsanordnung(en):


Poststrasse, Abschnitt Hauptstrasse bis Zufahrt Parkplätze Postgebäude
Massnahme: Änderung der Einbahnregelung

Bisher:

Einbahnregelung im Gegenuhrzeigersinn auf der Poststrasse von der Hauptstrasse in die Ulrich-Rösch-Strasse.

Neu:
Einbahnregelung im Uhrzeigersinn auf der Poststrasse von der Ulrich-Rösch-Strasse in die Hauptstrasse.

Gültigkeit:
Mit der Einführung der Parkplatzbewirtschaftung ab voraussichtlich 1. Oktober 2013.

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).

Goldach, 15. Juli 2013

Der Gemeinderat

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