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Referendumsverfahren

14. August 2013
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes vom 21. April 2009 und Art. 33 der Gemeindeordnung der Gemeinde Goldach vom 21. März 2011 genehmigt:

Reglement über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens

Der Erlass untersteht gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 14. August bis 23. September 2013, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig.

Das Abschreibungsreglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder unter nachstehendem Link eingesehen werden.

Goldach, 14. August 2013

er Gemeinderat

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