Plus-Minus-Initiative ist zulässig
„Der Gemeinderat wird beauftragt, gleichzeitig mit den Gemeinden Rorschach und Rorschacherberg eine Grundsatzabstimmung gemäss Art. 2, Abs. 2 lit. b) Gemeindevereinigungsgesetz durchzuführen. Mit der Zustimmung wird das Verfahren eingeleitet zur Abklärung der Möglichkeiten und Auswirkungen einer Vereinigung der Gemeinden Goldach, Rorschach und Rorschacherberg und zur Erarbeitung eines Vereinigungsbeschlusses. Dieser ist den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern spätestens im Sommer 2016 zum definitiven Entscheid vorzulegen."
Gestützt auf Art. 23 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat den Initiativtext auf die Rechtmässigkeit sowie die Eindeutigkeit und Einheitlichkeit geprüft. Zudem hat er kontrolliert, ob das Initiativkomitee und der Unterschriftenbogen die rechtlichen Vorgaben einhalten.
Es haben sich keine Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben ergeben. Die Initiative ist damit zulässig und kann zur Publikation angemeldet werden. Sobald sie veröffentlicht ist, kann die Unterschriftensammlung beginnen.