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Referendumsvorlage

10. September 2013
Abwasserverband Altenrhein - Änderung Zweckverbandsvereinbarung

Gründe für die Neuauflage der Zweckverbandsvereinbarung
  1. Erweiterung um zusätzliche Verbandsgemeinden: Am 23.09.2012 haben die beiden Gemeinden Rehetobel und Speicher den Beitritt zum Abwasserverband Altenrhein beschlossen. Die Zweckverbandsvereinbarung ist den neuen Gegebenheiten anzupassen.
  2. Erweiterung des Verbandszwecks: Der Verbandszweck beschränkte sich bis anhin lediglich auf Gewässerschutzaufgaben. Der Zweckartikel wird allgemeiner gefasst und ausgeweitet, so dass dem Verband insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Energieproduktion und des Stoffrecyclings übertragen werden können.
  3. Erhöhung einzelner Finanzkompetenzen für die Delegiertenversammlung und den Verwaltungsrat: Der Entscheidungsspielraum für die Delegierten und für den Verwaltungsrat wird ausgeweitet und der veränderten Struktur des Verbands angeglichen.

Politische Gemeinde Goldach:
Fakultatives Referendum gemäss Art. 12 ff der Gemeindeordnung Goldach
Beschluss des Gemeinderats Goldach vom 20. August 2013
Die Änderungen werden vom 10.09.2013 bis 20.10.2013 dem fakultativen Referendum unterstellt.

Das Referendum kommt zustande, wenn folgende Anzahl Stimmberechtigte innert der Referendumsfrist 294 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.

Die Referendumsvorlage liegt bei der Gemeinderatskanzlei (Büro A10) zur Einsichtnahme auf. Ein allfälliges Referendumsbegehren wäre vor Ablauf der Referendumsfrist dem Gemeinderat Goldach einzureichen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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