Referendumsverfahren
Reglement über das Spendenkonto des «la vita» Seniorenzentrums und den Hochstrasserfonds
Der Erlass untersteht gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 25. September bis 4. November 2013, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig.
Das Reglement über das Spendenkonto des «la vita» Seniorenzentrums und den Hochstrasserfonds kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) oder unter nachstehendem Link eingesehen werden.
Goldach, 25. September 2013
er Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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