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Abschreibungsreglement ab 1. Januar 2014 in Vollzug

11. Oktober 2013
Vom 14. August bis 23. September 2013 unterstand das neue Reglement über die Abschreibung des Verwaltungsvermögens dem fakultativen Referendum. Die Frist ist unbenutzt abgelaufen. Das Reglement ist damit rechtskräftig. Der Gemeinderat hat beschlossen, dieses ab 1. Januar 2014 zu vollziehen.

Das Abschreibungsreglement legt die Abschreibungssätze für die verschiedenen Arten von Verwaltungsvermögen fest. Bis anhin bestand keine allgemeingültige Regelung. Der Gemeinderat beschloss die Abschreibungsdauer jeweils im Einzelfall.

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