Abschreibungsreglement ab 1. Januar 2014 in Vollzug
Das Abschreibungsreglement legt die Abschreibungssätze für die verschiedenen Arten von Verwaltungsvermögen fest. Bis anhin bestand keine allgemeingültige Regelung. Der Gemeinderat beschloss die Abschreibungsdauer jeweils im Einzelfall.