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Neues Reglement für das «la vita» Seniorenzentrum

29. November 2013
Der Gemeinderat hat vom unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist für das Reglement über das Spendenkonto des «la vita» Seniorenzentrums und den Hochstrasserfonds Kenntnis genommen. Das neue Reglement wird ab 1. Januar 2014 angewendet.
Der Erlass regelt den Einsatz der im Spendenkonto und im Hochstrasserfonds zur Verfügung stehenden Mittel sowie die Zuständigkeiten und Kompetenzen.

Das Spendenkonto finanziert sich - wie es der Name sagt - primär aus Spenden, aber auch aus Legaten oder anderen Zuwendungen sowie aus Zinserträgen. Der Hochstrasserfonds stammt aus einem Vermächtnis von Erna Hochstrasse aus dem Jahr 1976.

Die Mittel aus Spendenkonto und Hochstrasserfonds sollen direkt den Bewohnerinnen und Bewohnern des «la vita» Seniorenzentrums zugute kommen, sei es für Aktivitäten, spezielle Anschaffungen oder gezielte Zuwendungen bei finanzieller Bedürftigkeit.

Das neue Reglement unterstand vom 25. September bis 4. November 2013 dem fakultativen Referendum und kann nach dem unbenutzten Ablauf der Frist am 1. Januar 2014 in Vollzug treten.

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