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Referendumsverfahren

8. Januar 2014
Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes (sGS 151.2) sowie Art. 33 der Gemeindeordnung genehmigt:

Anpassung der Vereinbarung zwischen den politischen Gemeinden Goldach, Rorschach, Rorschacherberg, Steinach und Tübach betreffend Regionaler Bevölkerungsschutz

Die angepasste Vereinbarung untersteht nach Art. 33 Abs. 2 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 8. Januar bis 17. Februar 2014, schriftlich beim Gemeinderat, 9403 Goldach, einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften von in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigen notwendig (Art. 12 Gemeindeordnung).

Die Vereinbarung kann bei der Gemeinderatskanzlei eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Goldach, 8. Januar 2014

Der Gemeinderat

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