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Planauflage

10. Februar 2014
Die Gemeinderäte Tübach, Goldach und Mörschwil haben am 21. Januar 2014 auf Gesuch der Gerschwiler AG, Goldach, gestützt auf Art. 28quater ff. sowie Art. 80 ff. des kantonalen Baugesetzes (BauG; sGS 731.1) sowie Art. 15 Abs. 2 und 4 der eidgenössischen Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (SR 814.011) zur öffentlichen Auflage beschlossen:
  • Abbauplan "Erweiterung Kiesabbau Waldegg"
  • Umweltverträglichkeitsbericht
Der Abbauplan gilt im Sinn von Art. 28quinquies BauG gleichzeitig als Baubewilligung. Das Kantonsforstamt hat festgestellt, dass sich innerhalb des Abbauperimeters oder unmittelbar angrenzend kein Wald im Sinn der Waldgesetzgebung befindet.

Der Abbauplan, welcher zugleich Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens bildet, sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen mit den dazugehörenden Unterlagen während dreissig Tagen, d.h. ab Dienstag, 11. Februar 2014, bis und mit Mittwoch, 12. März 2014, bei den Bauverwaltungen Goldach, Tübach und Mörschwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Abbauplan und/oder den Umweltverträglichkeitsbericht sind innert der Auflagefrist an die jeweiligen Gemeinderäte Tübach, Goldach oder Mörschwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRP; sGS 951.1). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP). Zudem ist anzugeben, gegen welchen Gegenstand sich die Einsprache richtet.

Goldach, 10. Februar 2014

Der Gemeinderat

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