Planauflage
- Abbauplan "Erweiterung Kiesabbau Waldegg"
- Umweltverträglichkeitsbericht
Der Abbauplan, welcher zugleich Gegenstand des Baubewilligungsverfahrens bildet, sowie der Umweltverträglichkeitsbericht liegen mit den dazugehörenden Unterlagen während dreissig Tagen, d.h. ab Dienstag, 11. Februar 2014, bis und mit Mittwoch, 12. März 2014, bei den Bauverwaltungen Goldach, Tübach und Mörschwil öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Rechtsmittel
Einsprachen gegen den Abbauplan und/oder den Umweltverträglichkeitsbericht sind innert der Auflagefrist an die jeweiligen Gemeinderäte Tübach, Goldach oder Mörschwil einzureichen. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 29bis BauG und Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRP; sGS 951.1). Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung zu enthalten (Art. 48 Abs. 1 VRP). Zudem ist anzugeben, gegen welchen Gegenstand sich die Einsprache richtet.
Goldach, 10. Februar 2014
Der Gemeinderat