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Referendumsvorlage

17. März 2014
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf das Gemeindegesetz, das Sozialhilfegesetz und die Gemeindeordnung genehmigt:

Nachtrag I zum Reglement für das »la vita« Seniorenzentrum

Der Nachtrag untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum.

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 17. März 2014 bis 26. April 2014, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig. Das angepasste Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Goldach, 17. März 2014

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Reglement für das la vita mit Nachtrag I.pdf (PDF, 64.46 kB) Download 0 Reglement für das la vita mit Nachtrag I.pdf
Gegenüberstellung alte - neue Fassung.pdf (PDF, 89.3 kB) Download 1 Gegenüberstellung alte - neue Fassung.pdf

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