Anpassung des Reglementes für das «la vita» Seniorenzentrum
Gemäss aktuellem Reglement werden diese Betreuungskosten analog den Pflegeleistungen aufgrund der BESA-Einstufung, d. h. nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, verrechnet. Wer keine Pflegeleistungen benötigt, zahlt folglich auch keinen Anteil an die Betreuungskosten.
Diese Regelung ist unbefriedigend, zumal insbesondere auch die vitalen Bewohnerinnen und Bewohner von Aktivitäten profitieren und an Anlässen teilnehmen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Betreuungskosten in Zukunft wie in vielen anderen Heimen in Form einer Pauschale zu verrechnen.
Dieser Systemwechsel bedingt eine Anpassung des Reglementes für das «la vita» Seniorenzentrum. Der Nachtrag beinhaltet im Übrigen weitere kleinere Korrekturen, die aber primär der Präzisierung dienen.
Der Nachtrag zum Reglement für das «la vita» Seniorenzentrum untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft vom 17. März bis zum 26. April 2014.