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Anpassung des Reglementes für das «la vita» Seniorenzentrum

14. März 2014
Mit einer Anpassung des Reglementes für das «la vita» Seniorenzentrum ermöglicht der Gemeinderat eine Systemänderung bei der Verrechnung der Betreuungstaxe. Der Nachtrag untersteht dem fakultativen Referendum.
Die Pensionskosten für das «la vita» Seniorenzentrum setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen. Nebst der Aufenthalts- und der Pflegetaxe verrechnet das Haus auch Leistungen für die Betreuung. Darunter fallen beispielsweise die verschiedenen Aktivitäten und Anlässe für die Bewohnerinnen und Bewohner.

Gemäss aktuellem Reglement werden diese Betreuungskosten analog den Pflegeleistungen aufgrund der BESA-Einstufung, d. h. nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, verrechnet. Wer keine Pflegeleistungen benötigt, zahlt folglich auch keinen Anteil an die Betreuungskosten.

Diese Regelung ist unbefriedigend, zumal insbesondere auch die vitalen Bewohnerinnen und Bewohner von Aktivitäten profitieren und an Anlässen teilnehmen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Betreuungskosten in Zukunft wie in vielen anderen Heimen in Form einer Pauschale zu verrechnen.

Dieser Systemwechsel bedingt eine Anpassung des Reglementes für das «la vita» Seniorenzentrum. Der Nachtrag beinhaltet im Übrigen weitere kleinere Korrekturen, die aber primär der Präzisierung dienen.

Der Nachtrag zum Reglement für das «la vita» Seniorenzentrum untersteht dem fakultativen Referendum. Die Frist läuft vom 17. März bis zum 26. April 2014.

Bild la vita

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