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Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen

26. Mai 2014
Öffentliche Planauflage

Projekt:

S-165808.1:
Transformatorenstation Wartegg

L-193196.2:
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Föhrenstrasse und Wartegg - Einführung in die neue TS Wartegg

L-222222.1:
20 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Haini-Rennhas-Strasse und Wartegg

der Technischen Betriebe Goldach, Marmorstrasse 3, 9403 Goldach


Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat ist das oben erwähnte Plangenehmigungsgesuch eingegangen.

Die Gesuchsunterlagen werden vom 27. Mai 2014 bis zum 25. Juni 2014 im Gemeindehaus Goldach, Bauverwaltung, während den ordentlichen Bürozeiten, öffentlich aufgelegt.

Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgeset¬zes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind ebenfalls beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat einzureichen

Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf

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