Verwaltungsgericht schützt Bürgerschaftsentscheid
Bereits das Departement des Innern wies die Beschwerde mit Entscheid vom 24. Juni 2013 ab. Es stützte die Begründung des Gemeinderates, wonach es sich bei den drei Etappen um eigenständige Projekte mit völlig untreschiedlicher Gestaltung handle, die je für sich alleine Sinn machten und auch unabhängig voneinander zeitlich gestaffelt realisiert würden. Mit der gleichzeitigen Vorlage wollte der Gemeinderat Transparenz schaffen und den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Möglichkeit geben, sich zu den einzelnen Abschnitten zu äussern und direkt darauf Einfluss zu nehmen.
Gegen den Entscheid des Departementes des Innern erhob mit SVP Goldach mit Eingabe vom 5. Juli 2013 Beschwerde beim Verwaltungsgericht mit dem Antrag, den Entscheid der Vorinstanz aufzuheben. Auch das Verwaltungsgericht lässt in seinem Urteil vom 14. Mai 2014 keinen Zweifel daran, dass der Gemeinderat korrekt gehandelt hat und die Kreditentscheide der Bürgerversammlung vom 18. März 2013 damit Gültigkeit haben. Es hat die Beschwerde der SVP Ortspartei vollumfänglich abgewiesen. Dieser steht nun noch der Gang ans Bundesgericht in Lausanne offen.