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Die Pläne für die 1. Etappe Grünhof liegen auf

4. Juni 2014
Ab dem 10. Juni 2014 liegen der Teilzonenplan und der Überbauungsplan Grünhof 1. Etappe öffentlich auf. Die Einsprachefrist läuft bis 10. Juli 2014.
Die Bauzonen werden in Goldach nur noch sehr bescheiden wachsen. Mit dem Vollzugsbeginn des neuen Raumplanungsgesetzes per 1. Mai 2014 gilt bis zur Genehmigung der neuen kantonalen Richtpläne durch den Bund überdies eine Übergangsregelung. Während dieser sind Neueinzonungen einzig noch möglich, wenn gleichzeitig eine flächengleiche Auszonung erfolgt.

Das Gebiet im Grünhof an der Sulzstrasse ist für eine Überbauung besonders geeignet. Es liegt zentral in unmittelbarer Nähe zum öffentlichen Verkehr, zu den Schulen und zu den Einkaufsmöglichkeiten.

Im Herbst 2013 legte der Gemeinderat im Zuge der Gesamtrevision der Ortsplanung verschiedene Teilzonenpläne auf. Derzeit läuft für diese die Frist für das fakultative Referendum. Die Pläne sehen zum einen kleinere Zonenanpassungen und Umzonungen vor, zum anderen beinhalten sie aber auch die Auszonung von grösseren Flächen, welche die Einzonung im Gebiet Grünhof kompensieren können.

Gleichzeitig mit dem Teilzonenplan Grünhof 1. Etappe liegt der dazugehörige Überbauungsplan auf, der Bestimmungen über die Erschliessung und die Gestaltung enthält.

Die 1. Etappe Grünhof schliesst das Quartier Kleestrasse, über welche das Gebiet auch erschlossen wird, ab. Entsprechend ist die Zuteilung in die Zone W2b und eine Überbauung mit Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen.

Eine grössere Verdichtung ist für die 2. Etappe, zwischen Möttelistrasse und Sulzstrasse, geplant. Die 2. Etappe wird aber erst in Angriff genommen, wenn die 1. Etappe überbaut ist.

Damit das neue Bauland auch tatsächlich auf den Markt kommt, hat der Gemeinderat verschiedene Verträge mit dem Grundeigentümer abgeschlossen.

Grünhof
Die 1. Etappe Grünhof schliesst das Quartier Kleestrasse ab.

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