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Referendumsvorlage

15. August 2014
Folgender Erlass des Gemeinderates untersteht gestützt auf Art. 23 lit. c des Gemeindegesetzes in Verbindung mit Art. 14 der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum:

Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes Goldach, Tübach, Untereggen und Berg

Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 15. August bis 24. September 2014, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig.

Die Vereinbarung kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) bezogen oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Goldach, 15. August 2014

Gemeinderat Goldach

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