Referendumsvorlage
Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes Goldach, Tübach, Untereggen und Berg
Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 15. August bis 24. September 2014, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig.
Die Vereinbarung kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A 10) bezogen oder unter nachstehendem Link heruntergeladen werden.
Goldach, 15. August 2014
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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