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Auflageverfahren

20. September 2014
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) im Zusammenhang mit der Gesamtrevision der Ortsplanung erlassen:
  • Allgemeine Schutzverordnung (Plan und Bestimmungen)
  • Besondere Schutzverordnung Schuppis (Plan und Bestimmungen)
Die Erlasse liegen vom 23. September bis 23. Oktober 2014 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Sie können zudem mit nachstehendem Link heruntergeladen werden.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erheben.

Der Gemeinderat

Biotop Schuppis

Zugehörige Objekte

Name
allg. Schutzverordnung Plan.pdf Download 0 allg. Schutzverordnung Plan.pdf
allg. Schutzverordnung Bestimmungen.pdf Download 1 allg. Schutzverordnung Bestimmungen.pdf
allg. Schutzverordnung Inventarblätter geschützte Naturobjekte.pdf Download 2 allg. Schutzverordnung Inventarblätter geschützte Naturobjekte.pdf
allg. Schutzverordnung Inventar geschützte Kulturobjekte.pdf Download 3 allg. Schutzverordnung Inventar geschützte Kulturobjekte.pdf
allg. Planungsbericht Planungsbericht.pdf Download 4 allg. Planungsbericht Planungsbericht.pdf
beso. Schutzverordnung Schuppis Plan.pdf Download 5 beso. Schutzverordnung Schuppis Plan.pdf
beso. Schutzverordnung Schuppis Bestimmungen.pdf Download 6 beso. Schutzverordnung Schuppis Bestimmungen.pdf

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