Aufhebung von Gräbern
Die Asche der Urnen wird im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Angehörigen steht es jedoch frei, die Urnen vorgängig abzu¬holen. In diesem Fall melden Sie sich bitte beim Bestattungsamt.
Das Bestattungsamt beantwortet im Übrigen auch gerne allfällige Fragen und erteilt zusätzliche Auskünfte (Tel. 071 844 66 25).
Räumung Urnenwand UNÜ 1 – 3
Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 1998 - 2001
Räumung Urnennische UN 6 + 7
Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2001 - 2003
Räumung Urnenreihengräber UR 2 Gräber 1 – 52 UR 3 Gräber 1 – 50
Die gesetzliche Frist der Urnengräber von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2001 - 2004 und 1998 – 2000
Goldach, 27. Oktober 2014
Der Gemeinderat