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Aufhebung von Gräbern

27. Oktober 2014
Ab 2. Februar 2015 werden die nachfolgenden Bestattungsanlagen geräumt. Die betroffenen Angehörigen werden ersucht, die Grabsteine, Pflanzen usw. bis 30. Januar 2015 zu entfernen. Über verbleibende Grabmäler und Pflanzen verfügt die Gemeinde anschliessend entschädigungslos. Sie kann dabei keine Haftung übernehmen.

Die Asche der Urnen wird im Gemeinschaftsgrab beigesetzt. Angehörigen steht es jedoch frei, die Urnen vorgängig abzu¬holen. In diesem Fall melden Sie sich bitte beim Bestattungsamt.

Das Bestattungsamt beantwortet im Übrigen auch gerne allfällige Fragen und erteilt zusätzliche Auskünfte (Tel. 071 844 66 25).

Räumung Urnenwand UNÜ 1 – 3
Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 1998 - 2001

Räumung Urnennische UN 6 + 7
Die gesetzliche Frist von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2001 - 2003

Räumung Urnenreihengräber UR 2 Gräber 1 – 52 UR 3 Gräber 1 – 50
Die gesetzliche Frist der Urnengräber von 10 Jahren ist abgelaufen:
Betroffen sind die Bestattungsjahrgänge 2001 - 2004 und 1998 – 2000

Goldach, 27. Oktober 2014

Der Gemeinderat

Friedhof Goldach

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