Bekanntmachung (Art. 259 ZPO)
Parkieren verboten (2.50) mit Zusatztext:
Privat / Unberechtigten ist das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Grundstück Nr. 883, St. Galler Strasse 71, Goldach, unter Androhung einer Busse bis zu CHF 500.00 verboten. Berechtigt sind Kunden der Carrosserie Bruggmann.
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen beim Gericht Einsprache zu erheben.
Rorschach, 19. November 2014
Kreisgericht Rorschach