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Planverfahren

25. November 2014
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 14 Strassengesetz (sGS 732.1) genehmigt:

Teilstrassenplan Laimatstrasse

Der Teilstrassenplan beinhaltet die Änderung der Einteilung der Laimatstrasse von Gemeindestrasse 3. Klasse in Gemeindestrasse 2. Klasse.

Der Plan liegt vom 25. November bis 25. Dezember 2014 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Teilstrassenplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

Goldach, 25. November 2014

Der Gemeinderat

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