Verkehrsanordnung
Schulstrasse, Abschnitt Kronen- bis Rathauskreisel
Einbahnregelung mit erlaubter Fahrrichtung Süd - Nord, angezeigt durch das Signal «Einfahrt verboten» (2.02) in Verbindung mit Signal «Einbahnstrasse» (4.08) sowie die erforderlichen Zusatz- und Vorsignale wie «Abbiegen nach rechts / links verboten» (2.42 / 2.43) und «Rechtsabbiegen» (2.37)
Gültigkeitsdauer: Montag, 6. April 2015 bis Ende Juli 2016.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 43bis und Art. 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) innert 14 Tagen Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben 32, 9001 St. Gallen, erhoben werden. Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 VRP).
Das Polizeikommando