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Referendumsvorlage

8. Mai 2015
Der Gemeinderat Goldach hat gestützt auf Art. 3 des Gemeindegesetzes und Art. 33 der Gemeindeordnung genehmigt: Energiefondsreglement Das Reglement untersteht gemäss Artikel 23 Abs. 1 lit. a des Gemeindegesetzes dem fakultativen Referendum. Abstimmungsbegehren sind innert 40 Tagen, d. h. vom 9. Mai 2015 bis 17. Juni 2015, schriftlich bei der Gemeinderatskanzlei zu Handen des Gemeinderates einzureichen. Für das Zustandekommen des Referendums sind 294 gültige Unterschriften notwendig. Das Reglement kann während der Referendumsfrist bei der Gemeinderatskanzlei Goldach (Rathaus, Büro A10) bezogen oder nachstehend heruntergeladen werden. Goldach, 8. Mai 2015 Der Gemeinderat

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