Vernehmlassung zum Energiefondsreglement abgeschlossen
Mit dem Wellenbrecher vom 6. Februar 2015 startete der Gemeinderat eine öffentliche Vernehmlassung, die bis zum 31. März 2015 dauerte. Insbesondere Ortsparteien haben die Möglichkeit genutzt, sich zum geplanten Erlass zu äussern.
Gestützt auf die Rückmeldungen hat der Gemeinderat einige Anpassungen am Reglement beschlossen. Insbesondere soll der Fonds ausschliesslich durch Einlagen der Elektrizitätsversorgung finanziert werden. Ursprünglich war auch ein jährlicher Zuschuss aus dem allgemeinen Finanzhaushalt der Gemeinde vorgesehen. Die Finanzierung der Einlage ist Sache der Technischen Betriebe. Sie werden dafür aber primär Überschüsse aus der Jahresrechnung einsetzen. Der Gemeindehaushalt ist damit indirekt auch betroffen, da die Ablieferungen der Technischen Betriebe dadurch sinken dürften.
Das Energiefondsreglement untersteht vom 9. Mai bis 17. Juni 2015 dem fakultativen Referendum.
Zugehörige Objekte
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