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Vernehmlassung zum Energiefondsreglement abgeschlossen

5. Mai 2015
Der Gemeinderat hat die öffentliche Vernehmlassung zum Energiefondsreglement ausgewertet. Das angepasste Reglement untersteht vom 9. Mai bis 17. Juni 2015 dem fakultativen Referendum.
Mit dem neuen Reglement wird ein Fonds geschaffen, mit dem der Gemeinderat Massnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs sowie zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen finanziell fördern kann. Welche Massnahmen konkret von Beiträgen profitieren sollen, ist in den Ausführungsbestimmungen zum Energiefondsreglement festgelegt. Zu Beginn werden es Sonnenkollektoren, Photovoltaikanlagen und Energieberatungen sein.

Mit dem Wellenbrecher vom 6. Februar 2015 startete der Gemeinderat eine öffentliche Vernehmlassung, die bis zum 31. März 2015 dauerte. Insbesondere Ortsparteien haben die Möglichkeit genutzt, sich zum geplanten Erlass zu äussern.

Gestützt auf die Rückmeldungen hat der Gemeinderat einige Anpassungen am Reglement beschlossen. Insbesondere soll der Fonds ausschliesslich durch Einlagen der Elektrizitätsversorgung finanziert werden. Ursprünglich war auch ein jährlicher Zuschuss aus dem allgemeinen Finanzhaushalt der Gemeinde vorgesehen. Die Finanzierung der Einlage ist Sache der Technischen Betriebe. Sie werden dafür aber primär Überschüsse aus der Jahresrechnung einsetzen. Der Gemeindehaushalt ist damit indirekt auch betroffen, da die Ablieferungen der Technischen Betriebe dadurch sinken dürften.

Das Energiefondsreglement untersteht vom 9. Mai bis 17. Juni 2015 dem fakultativen Referendum.

Photovoltaikanlage TZM
Photovoltaikanlagen sollen in Zukunft auch in den Genuss von Fördermittel kommen.

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