Anpassung der Erdgas-Preise
Aus diesem Grund gewähren die Technischen Betriebe ab 1. Juli 2015 einen Nachlass auf die geltenden Erdgas-Tarife. Von diesem Nachlass profitieren alle Kunden, welche ein Erdgas-Produkt der Technischen Bertriebe gemäss Tarifblatt „Erdgas/Trinkwasser/Schmutzwasser/Abfall“ beziehen, und zwar wie folgt:
Klein- und Normalbezüger:
Ermässigung von 0.5 Rp./kWh auf den gesamten Jahresverbrauch im Jahr 2015
Industrie- bzw. Prozessgaskunden:
Ermässigung von 0.5 Rp./kWh auf den Verbrauch ab 1. Juli 2015
Diese Regelung ist befristet bis 31. Dezember 2015. Massgebend ist die Abrechnungsperiode. Rückwirkend können keine Anpassungen vorgenommen werden.