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Mehrkosten für den Kindes- und Erwachsenenschutz

13. August 2015
Der Gemeinderat hat einem Antrag der Delegiertenversammlung des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz (KES) Region Rorschach über jährlich wiederkehrende Kosten von Fr. 700‘000.00 zugestimmt. Diese verteilen sich auf die 10 Mitgliedsgemeinden. Für Goldach beläuft sich die Mehrbelastung auf Fr. 135‘400.00.
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht gilt seit dem 1. Januar 2013. Auf diesen Zeitpunkt wurden die kommunalen Vormundschaftsbehörden aufgehoben und in die neue KES-Organisation eingebunden. Diese beinhaltet die beiden Abteilungen Kindes- und Erwachsenen-schutz (KES) sowie Berufsbeistandschaft.

In der Region Rorschach haben sich 10 Gemeinden zu einem Zweckverband zusammengeschlossen, um die neue Organisation umzusetzen. Es war im Voraus kaum absehbar, wie sich die neuen rechtlichen Vorgaben auf den künftigen Betrieb auswirken.

Es zeigt sich nun, dass die Fallzahlen in den vergangenen zweieinhalb Jahren sehr stark angestiegen sind. So führt heute beispielsweise ein vollamtlicher Berufsbeistand 100 Fälle aus Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen. Auch in der Verfahrensleitung des KES sind die Mitarbeitenden völlig überlastet.

Damit das System nicht kollabiert, braucht es in beiden Abteilungen Stellenaufstockungen und entsprechend zusätzliche Arbeitsplätze sowie neuen Büroraum. Für die gesamte Organisation belaufen sich die Mehrkosten daraus auf Fr. 700‘000.00.

Die Delegierten des Zweckverbandes Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach haben an einer ausserordentlichen Versammlung den Anträgen des Verwaltungsrates zugestimmt. Mehrausgaben in dieser Grössenordnung bedürfen der Zustimmung der Verbandsgemeinden.

Goldach wird nach aktuellem Verteilschlüssel mit rund Fr. 135‘000.00 mehrbelastet. Gemäss Gemeindeordnung kann der Gemeinderat über wiederkehrende neue Ausgaben bis Fr. 150‘000.00 unter Vorbehalt des fakultativen Referendums entscheiden. Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen und dringlich. Der Gemeinderat hat dem Antrag des Zweckverbandes deshalb zugestimmt.

Die Referendumsfrist läuft vom 18. August bis 26. September 2015.

Bild Eingang KES
Der Kindes- und Erwachsenenschutz Region Rorschach ist völlig überlastet.

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