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Volksabstimmung vom 15. November 2015

28. August 2015
Ersatzwahl

für ein Mitglied des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2013 – 2016.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Für diese Ersatzwahl können Wahlvorschläge eingereicht werden, und zwar bis 7. Oktober 2015, 17.00 Uhr, an die Gemeinderatskanzlei Goldach.

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie
a) innert der angesetzten Frist der zuständigen Stelle der Gemeinde eingereicht werden;
b) von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind;
c) höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind;
d) ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten;
e) ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zugestimmt haben.

Die Gemeinderatskanzlei gibt entsprechende Formulare ab. Diese sind auch unter www.goldach.ch abrufbar.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 28. Februar 2016 statt.

Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis 21. Dezember 2015, 17.00 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Es ist auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Goldach, 28. August 205

Gemeinderat Goldach

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