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Genehmigung der Besonderen Schutzverordnung Schuppis

11. September 2015
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation hat die Besondere Schutzverordnung Schuppis oberbehördlich genehmigt. Sie ist damit rechtskräftig und wird sofort vollzogen.
Die Besondere Schutzverordnung Schuppis regelt zum einen den Schutz und die Pflege des Biotopes von nationaler Bedeutung. Sie ermöglicht zum anderen aber auch ein geordnetes Nebeneinander von Schutzgebiet und BMX-Bahn.

Die Schutzverordnung ist Teil der Revision der Goldacher Ortsplanung unter dem Projekttitel "Zukunft Goldach".

Bild Biotop Schuppis

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