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Teilzonenpläne oberbehördlich genehmigt

29. September 2015
Das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) hat die Teilzonenpläne und weitere Erlasse aus der Gesamtrevision der Ortsplanung "Zukunft Goldach" genehmigt. Sie sind damit rechtskräftig und werden sofort vollzogen.
Die Genehmigung umfasst konkret:
  • Zusammenzug der Teilzonenpläne aus der Ortsplanungsrevision 2011 – 2014
  • 2. Nachtrag zum Zonenplan: Zweckbezeichnung der rechtskräftigen Grünzonen gemäss Art. 17 BauG
  • Änderung Legende Zonenplan
  • Aufhebung Überbauungsplan Staudenäcker vom 7. August 1995 inkl. 1 Änderung vom 7. April 1999 und 2. Änderung vom 12. Mai 2004
  • Überbauungsplan Sonnenberg

Bestandteil der oberbehördlichen Genehmigung sind auch die Teilzonenpläne alte Landstrasse, Äueli und Blumenegg I, welche alle Auszonungen von Bauland beinhalten. Diese Teilzonenpläne können allerdings nicht in Rechtskraft erwachsen, weil dagegen noch Beschwerdeverfahren vor Verwaltungsgericht hängig sind.

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