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Nicht mehr anonym ins Gemeinschaftsgrab

27. Oktober 2015
Angehörige sind schon wiederholt an den Friedhofverantwortlichen und auch an den Gemeindepräsidenten gelangt mit dem Wunsch, beim Gemeinschaftsgrab eine Beschriftung mit dem Namen des Verstorbenen anbringen zu können, wenn dieser direkt dort bestattet wird. Andere Friedhöfe in der Region bieten diese Möglichkeit.
Landschaftsarchitekt Paul Rutishauser hat im Auftrag der Kommission Bau, Verkehr und Umwelt einen Vorschlag erarbeitet, wie diesem Wunsch entsprochen werden könnte. Die bestehenden Granitwürfel beim Gemeinschaftsgrab sollen mit einer Beschriftungstafel versehen werden, auf der das Geburtsjahr, der Name und das Todesjahr des Verstorbenen angebracht werden kann.

Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt.

Die Beschriftung erfolgt nur dann, wenn die Angehörigen dies wünschen. Die Gemeinde verrechnet die Selbstkosten für das Gravieren des Namens in der Höhe von Fr. 450.00. Keine Beschriftung erfolgt, wenn die Asche von Verstorbenen nach Ablauf der Grabesruhe im Gemeinschaftsgrab beigesetzt wird.

Bild Gemeinschaftsgrab mit Beschriftung
Wie auf dieser Visualisierung werden auf den bestehenden Granitwürfeln des Gemeinschaftsgrabes Beschriftungstafeln angebracht.

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