Nicht mehr anonym ins Gemeinschaftsgrab
Der Gemeinderat hat diesem Vorschlag zugestimmt.
Die Beschriftung erfolgt nur dann, wenn die Angehörigen dies wünschen. Die Gemeinde verrechnet die Selbstkosten für das Gravieren des Namens in der Höhe von Fr. 450.00. Keine Beschriftung erfolgt, wenn die Asche von Verstorbenen nach Ablauf der Grabesruhe im Gemeinschaftsgrab beigesetzt wird.