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Planverfahren nach Wasserbaugesetz

30. November 2015
Der Gemeinderat hat gestützt auf die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes (sGS 734.1) genehmigt:

Renaturierung Bodenseeufer, Bereich Seegarten

In Anwendung von Artikel 21ff. Wasserbaugesetz liegen ab 1. Dezember 2015 während 30 Tagen im Gemeindehaus öffentlich auf:
  • Technischer Bericht
  • Situation 1:500
  • Profile 1:100

Das Vorhaben ist im Gelände abgesteckt.

Während der Auflagefrist, d. h. vom 1. Dezember bis 30. Dezember 2015, kann gegen das Renaturierungsprojekt Einsprache beim Gemeinderat, 9403 Goldach, erhoben werden.

Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartun kann. Die Einsprache ist schriftlich einzureichen und hat einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung zu enthalten.

Goldach, 30. November 2015

Der Gemeinderat

Plan Renaturierung

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