Kopfzeile

search

Inhalt

Überbauungsplan Rietbergstrasse

24. November 2015
Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan Rietbergstrasse öffentlich aufgelegt. Dieser soll den betroffenen Grundeigentümern neuen Spielraum bei der Überbauung ihrer Liegenschaften geben.
Die innere Verdichtung in bestehenden Bauzonen ist ein Gebot der Stunde und auch ein Auftrag aus der Gesamtrevision der Ortsplanung unter dem Projekttitel «Zukunft Goldach». Diesem Zweck dienten bereits die Überbauungspläne an der Blumenstrasse, an der Klosterstrasse und zuletzt an der Sulzstrasse/Tellstrasse.

Mit dem Überbauungsplan Rietbergstrasse hat der Gemeinderat ein weiteres Mal von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Aufgrund der besonderen Grundstücksformen und den bereits heute unterschrittenen Gebäudeabständen sind innerhalb des Plangebietes in der Regelbauweise kaum mehr bauliche Entwicklungen möglich. Der Überbauungsplan Rietbergstrasse definiert für jedes Grundstück Baubereiche. In diesen haben Hauptbauten einen reduzierten Grenzabstand von 6 m einzuhalten. Die Grenz- und Gebäudeabstände nach Regelbauweise kommen nicht zur Anwendung. Zudem dürfen die Bauten entlang der Rietbergstrasse mit Zwischenbauten miteinander verbunden werden.

Die Erarbeitung des Überbauungsplanes erfolgte in engem Kontakt mit den betroffenen Grundeigentümern. Die öffentliche Auflage dauert bis 23. Dezember 2015.

Bild Plangebiet
Im Plangebiet entlang der Rietbergstrasse soll eine bauliche Entwicklung erleichtert werden.

Sitemap