Überbauungsplan Rietbergstrasse
Mit dem Überbauungsplan Rietbergstrasse hat der Gemeinderat ein weiteres Mal von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Aufgrund der besonderen Grundstücksformen und den bereits heute unterschrittenen Gebäudeabständen sind innerhalb des Plangebietes in der Regelbauweise kaum mehr bauliche Entwicklungen möglich. Der Überbauungsplan Rietbergstrasse definiert für jedes Grundstück Baubereiche. In diesen haben Hauptbauten einen reduzierten Grenzabstand von 6 m einzuhalten. Die Grenz- und Gebäudeabstände nach Regelbauweise kommen nicht zur Anwendung. Zudem dürfen die Bauten entlang der Rietbergstrasse mit Zwischenbauten miteinander verbunden werden.
Die Erarbeitung des Überbauungsplanes erfolgte in engem Kontakt mit den betroffenen Grundeigentümern. Die öffentliche Auflage dauert bis 23. Dezember 2015.