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Keine Einsprachen gegen die Erschliessung Sonnental

21. Dezember 2015
Während der Auflagefrist für die Erschliessung Sonnental sind weder gegen den Teilstrassenplan noch gegen das Strassenprojekt Einsprachen eingegangen.
Die öffentliche Auflage erfolgte vom 12. November bis 11. Dezember 2015. Die Linienführung der neuen Strasse war während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt.

Der Teilstrassenplan liegt nun beim kantonalen Tiefbauamt zur oberbehördlichen Genehmigung.

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden an der Urnenabstimmung vom 28. Februar 2016 über den Verkauf der Baulandparzellen im Sonnental befinden. Stimmen sie zu, kann der Bau der Erschliessungsstrasse im Frühjahr 2016 starten.

Bild Absteckung Erschliessung Sonnental

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