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Ungeklärtes Rollenverständnis

29. Januar 2016
Es scheint, als redeten Politische Gemeinde und Ortsgemeinde seit Jahren aneinander vorbei. Ein Grund dafür könnte im unterschiedlichen Rollenverständnis der beiden öffentlich-rechtlichen Körperschaften liegen.

Aus Sicht der Ortsgemeinde hält sie in ihrer Rolle als Grundeigentümerin den Schlüssel für sämtliche Planungen in der Hand, die ihr Grundeigentum betreffen. Sie hat bereits zu Beginn des Planungsprozesses vor bald drei Jahren klar kommuniziert, dass sie nicht oder nur unter Bedingungen (Autobahnanschluss) bereit ist, bei der nun vorliegenden Lösung mitzuwirken. Es spielt deshalb auch keine Rolle, dass der Gemeinderat den Ortsverwaltungsrat x-mal schriftlich und mündlich eingeladen hat, in der Planungskommission Einsitz zu nehmen. Aus Sicht der Ortsgemeinde besteht dazu keine Notwendigkeit, weil ihr Standpunkt in dieser Angelegenheit unverrückbar scheint.

Der Gemeinderat ist in der Rolle der Gemeindeführung. Er beruft sich auf seinen gesetzlichen Auftrag, aktiv Orts- und Verkehrsplanung zu betreiben. Der Gesetzgeber hat ihm dafür die Planungshoheit zugewiesen. Es liegt in der Natur der Sache, dass bei Orts- und Verkehrsplanungen fremdes Grundeigentum betroffen ist. Diese Grundeigentümer gilt es zu informieren, anzuhören und – wo dies möglich und sinnvoll ist – einzubeziehen. Fachexperten begleiten den Planungsprozess, um die bestmögliche Lösung für Goldach zu finden. Es ist das Recht der Ortsgemeinde, auf die Mitwirkung zu verzichten. Dieser Entscheid darf aber eine notwendige Planung nicht stoppen.

Die Ortsgemeinde sieht sich in der Rolle von David gegen Goliath. Klein gegen gross. Gut gegen böse. Es geht dem Gemeinderat aber einzig darum, seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Dabei steht das öffentliche Interesse im Vordergrund. In einem Planungsprozess gelingt es auch bei gesprächsbereiten Parteien nicht immer, einvernehmliche Lösungen zu erzielen. Zu unterschiedlich sind oftmals die Interessen. Dafür sieht das Gesetz die öffentlichen Auflageverfahren vor, in dem sich betroffene Grundeigentümer an eine höhere Instanz wenden können, die dann beurteilt, ob der Gemeinderat das öffentliche Interesse richtig gewichtet hat. So funktioniert unser Rechtsstaat.

Dem Gemeinderat ist es bisher nicht gelungen, das gegenseitige Rollenverständnis zu klären. Ansonsten wäre das Verhältnis nicht von Vorwürfen geprägt, wie sie die Ortsgemeinde gegen ihn erhebt. Und auch die Tatsache, dass der Ortsverwaltungsrat nun im Geheimen eine eigene Verkehrsplanung macht, zeigt, dass die Rollen überhaupt nicht klar sind. Daran gilt es schnellstmöglich zu arbeiten.

Mit dem Planungskredit, welcher an der Bürgerversammlung zur Abstimmung steht, ist es erst möglich, zahlreiche von der Ortsgemeinde eingebrachte Kritikpunkte zu beantworten. Über die definitive Umsetzung des Projektes wird ohnehin an einer Urnenabstimmung entschieden.

Bild Zentrumentwicklung
2/3 des Verkehrs sind innerörtlich und belasten das Zentrum auch mit einem Autobahnanschluss. Weiträumige Umfahrungen helfen nicht, das Verkehrsproblem zu lösen. Es braucht kurze Wege auch bei geschlossener Barriere.

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