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Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2017 - 2020

27. April 2016
Am 25. September 2016 finden die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2017 - 2020 statt.

Einreichen von Wahlvorschlägen

Wahlvorschläge können bis Montag, 4. Juli 2016, 18.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden. Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind, ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten und ausschliesslich Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Art. 20bis UAG). Die Gemeinderatskanzlei gibt die entsprechenden Formulare ab.

Zweiter Wahlgang am 27. November 2016

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 27. November 2016 statt.
Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Mittwoch, 12. Oktober 2016, 17.00 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen. Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden auch eine stille Wahl möglich. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Goldach, 27. April 2016

Gemeinderat Goldach

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