Kopfzeile

search

Inhalt

Öffentliche Planauflage

1. Juni 2016
Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 41 des Strassengesetzes vom 12. Juni 1988 (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird öffentlich aufgelegt:

Kantonsstrasse Nr. 47, Goldach: Linksabbiegespur Thannäckerstrasse - B06.1.047.021

Vom Baudepartement genehmigt am 8. Juli 2011
Auflageort: Gemeinde Goldach, Bauverwaltung
Auflagefrist: 1. Juni bis 30. Juni 2016

Schriftliche und begründete Einsprachen gegen das Projekt und die Zulässigkeit der Enteignung gemäss Art. 45 StrG können während der Auflagefrist bei der Regierung des Kantons St.Gallen, Regierungsgebäude, 9001 St.Gallen, erhoben werden. Zur Einsprache ist befugt, wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1).

St.Gallen, 23. Mai 2016


Der Kantonsingenieur

Sitemap