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Auflageverfahren Überbauungsplan Thannäcker

23. Mai 2016
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) erlassen:

Überbauungsplan Thannäcker mit besonderen Vorschriften

Der Erlass liegt vom 1. Juni bis 30. Juni 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Überbauungsplan während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.

Goldach, 30. Mai 2016

Gemeinderat Goldach

Zugehörige Objekte

Name
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beso. Vorschriften ÜP Thannäcker.pdf Download 1 beso. Vorschriften ÜP Thannäcker.pdf
Planungsbericht ÜP Thannäcker.pdf Download 2 Planungsbericht ÜP Thannäcker.pdf

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