Auflageverfahren Überbauungsplan Thannäcker
Überbauungsplan Thannäcker mit besonderen Vorschriften
Der Erlass liegt vom 1. Juni bis 30. Juni 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Überbauungsplan während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Goldach, 30. Mai 2016
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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