Auflageverfahren aus der Landumlegung Thannäcker
in Anwendung von Art. 109ff. Baugesetz (abgekürzt BauG, sGS 731.1):
Umlegungsplan, bestehend aus
a) Baulinienplan
b) Strassenprojekten und Strasseneinteilung
c) Abzüge für gemeinsame Bedürfnisse
d) Neuverteilungsplan
e) Lastenbereinigung
f) Wertausgleich und Entschädigungen
g) Schlüssel für die Verteilung der Kosten der Er-schliessung und des Verfahrens
Die Thannäckerstrasse wird als Gemeindestrasse 2. Klasse und die öffentlichen Fusswege im Beizugsgebiet als Gemeindewege 1. Klasse eingeteilt.
in Anwendung von Art. 29ff. BauG:
Überbauungsplan Thannäcker mit besonderen Vorschriften
in Anwendung von Art. 13 und 39ff. Strassengesetz (sGS 731.1):
Teilstrassenplan Thannäcker (ausserhalb Landumlegung)
Strassenprojekt Ausbau Fusswege Thannäcker (für den Teil ausserhalb der Landumlegung)
Die Fusswege werden als Gemeindewege 1. Klasse eingeteilt. Der bestehende Thannweg sowie dessen Klassierung werden aufgehoben.
Die Linienführungen der Strassen und Wege sind während der Auflagefrist im Gelände abgesteckt, soweit sie nicht bestehend sind.
Sämtliche Erlasse liegen vom 1. Juni bis 30. Juni 2016 im Rathaus öffentlich auf.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen den Umlegungsplan und dessen Bestandteile, den Überbauungsplan sowie die Erlasse nach Strassengesetz innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.
Goldach, 30. Mai 2016
Gemeinderat Goldach
Zugehörige Objekte
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beso. Vorschriften ÜP Thannäcker.pdf (PDF, 164.74 kB) | Download | 1 | beso. Vorschriften ÜP Thannäcker.pdf |
Planungsbericht ÜP Thannäcker.pdf (PDF, 593.85 kB) | Download | 2 | Planungsbericht ÜP Thannäcker.pdf |
Teilstrassenplan Thannäcker (aussherhalb Landumlegung).pdf (PDF, 100.45 kB) | Download | 3 | Teilstrassenplan Thannäcker (aussherhalb Landumlegung).pdf |