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Auflageverfahren

27. Juni 2016
Der Gemeinderat hat in Anwendung von Art. 29ff. des kantonalen Baugesetzes (sGS 731.1, abgekürzt BauG) genehmigt:

Teilzonenplan Reservoir Witenwald

Das Kantonsforstamt hat die Waldgrenzen am 15. Juni 2016 erlassen.

Der Teilzonenplan liegt vom 28. Juni bis 27. Juli 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist kann innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben
  • beim Gemeinderat Goldach, Rathaus, 9403 Goldach, gegen den Teilzonenplan;
  • beim Kantonsforstamt St. Gallen, Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen, gegen den Erlass der Waldgrenzen.

Goldach, 27. Juni 2016

Der Gemeinderat

Teilzonenplan Witenwald

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