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Planverfahren

30. August 2016
Der Gemeinderat hat in Anwendung von 39 ff. Strassengesetz (sGS 732.1) genehmigt:

Sonnentalweg, Abschnitt Südwest (Sangenweg bis Sonnentalstrasse), bestehend aus
  • Situation 1:200
  • Längenprofilen 1:500/500
  • Querprofilen 1:20
  • Landerwerbsplan
Teilstrassenplan Sonnentalweg, Abschnitt Südwest (Sangenweg bis Sonnentalstrasse)

Die Pläne liegen vom 31. August bis 29. September 2016 im Gemeindehaus zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Der neue Weg wird als Gemeindeweg 1. Klasse eingeteilt.

Die Linienführung ist während der Auflage des Projektes im Gelände abgesteckt.
Wer ein eigenes schutzwürdiges Interesse nachweist, kann gegen das Bauprojekt oder den Teilstrassenplan innert der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat Goldach erheben.

Goldach, 30. August 2016

Der Gemeinderat

Teilstrassenplan Sonnentalweg

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